Rz. 38

Eintragungen werden nach Ablauf der Tilgungsfristen noch ein Jahr im Register geführt. Damit wird sichergestellt, dass vor Ablauf der Tilgungsfrist kein neuer Verstoß begangen wurde oder eine Entscheidung getroffen worden ist, die eine Tilgungshemmung bewirkt. Auch bei Anfragen im KBA sind die in der Überliegefrist befindlichen Entscheidungen bei der Auskunftserteilung aufzuführen.

 

Rz. 39

 

Praxistipp

Vor der Überführung, aber in jedem Fall bei einem neuen punktbewehrten Vorfall, sollte der Punktestand abgefragt werden. Dies geht problemlos online unter www.kba.de oder schriftlich mit einemAntragsformular:[16]

Muster 1: Muster 2.1

 

Muster 2.1

Kraftfahrt-Bundesamt

24932 Flensburg

Antrag auf Auskunft aus dem Verkehrszentralregister

Ich beantrage hiermit, mir Auskunft über die zu meiner Person im Verkehrszentralregister gespeicherten Entscheidung(en) zu erteilen.

_________________________ (Name und ggf. Geburtsname)

_________________________ (Vorname)

_________________________ (Geburtstag und -ort)

_________________________ (aktuelle Adresse)

Als erforderlichen Identitätsnachweis füge ich eine Kopie meines gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder meines Reisepasses bei.

_________________________ (Datum, Unterschrift Antragsteller/in)

[16] Antragsformular auch online, falls keine Personaldokumente zur Verfügung stehen: http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_tab.html?nn=646118.

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