Rz. 73
Die durch den Rechtsanwalt aufgenommene Ausgangslage sollte dem Mandanten alsbald schriftlich mitgeteilt werden. Es bietet sich hierbei an, auch die vom Mandanten im Rahmen der ersten Besprechung geäußerten Wünsche, sowie einen ersten Lösungsansatz und Vorschläge für das weitere Vorgehen in diesem Schreiben niederzulegen.
Rz. 74
Der Mandant hat sodann die Möglichkeit, anhand des Schreibens den Sachverhalt nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren oder zu ergänzen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Mandant und Anwalt von denselben tatsächlichen Voraussetzungen ausgehen. Darüber hinaus hat eine umfassende Darstellung den Vorteil, dass der dem Rechtsanwalt erteilte Auftrag schriftlich niedergelegt wird, wodurch spätere Streitigkeiten über Art und Umfang des Mandats sowie auch Honorarstreitigkeiten vermieden werden können. In den meisten Fällen bietet es sich an, nach dem folgenden Gliederungsschema vorzugehen.
Rz. 75
Formulierungsbeispiel: Gliederung für ein Mandantenschreiben
A. Ausgangslage
1. Personen
Stammbaum
Personen
Güterstände
Staat des gewöhnlichen Aufenthalts
Staatsangehörigkeit
2. Vermögen und Vorempfänge
Auflistung
Auslandsgrundbesitz
Hof-/Landgutrecht
Anteil an Personengesellschaft
Unternehmen
Steuerstatus des Vermögens
▪ | Betriebsvermögen |
▪ | Privatvermögen |
▪ | Betriebsaufspaltungen |
▪ | Begünstigungszeiträume |
Vorempfänge
▪ | Ausstattung – Schenkung |
▪ | Ausgleichung – Anrechnung |
3. Erbrechtliche Verfügungen + erbrechtliche "Legitimation"
Einzeltestament
Gemeinschaftliches Testament
Erbvertrag
Wesentlicher Inhalt:
▪ | Erbeinsetzung |
▪ | Teilungsanordnung, Vorausvermächtnis |
▪ | Vermächtnisse |
▪ | Bindungswirkung |
▪ | Schlusserbeneinsetzung |
Erbverzicht
Pflichtteilsverzicht
Ausschlagung § 1942 BGB
Ausschlagung § 1948 BGB
"Taktische Ausschlagung" § 1371 Abs. 3 BGB
"Taktische Ausschlagung" § 2306 BGB
4. Besonderheiten
▪ | (…) Personen und Güterständen
|
||||||||||
▪ | (…) Vermögen und Vorempfänge
|
||||||||||
▪ | (…) Erbrechtliche Verfügungen und erbrechtliche "Legitimationen"
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▪ | (…) Eigene Erfahrungen in Erbstreitigkeiten |
B. Aktuelle Rechtsposition
Nachteile: rechtliche und wirtschaftliche
C. Interessen und Wünsche der Mandanten
▪ | eigene Absicherung im Alter | ||||
▪ | Absicherung des überlebenden Ehegatten | ||||
▪ | Schutz der Kinder:
|
||||
▪ | Familienbindung des Vermögens | ||||
▪ | Verwaltung des Vermögens minderjähriger Erben durch Familienangehörige | ||||
▪ | Erbschaftsteuerersparnis | ||||
▪ | Übertragung von Einkunftsquellen | ||||
▪ | Vermögensumschichtung | ||||
▪ | Rechtsformänderungen |
D. Die ersten Lösungsgedanken
▪ | Wiedergabe und Ergänzung der Lösungsansätze aus dem Mandantengespräch |
E. Gegenstand und Umfang des Auftrages, Honorargestaltung
▪ | Beratung |
▪ | Bearbeitung |
▪ | Testament |
▪ | Übergabevertrag |
▪ | Gutachten |
▪ | Honorar |
▪ | Erstberatung |
▪ | Stundenhonorar |
▪ | Pauschalhonorar |
▪ | RVG |
F. Weiteres Vorgehen
▪ | Überprüfung der Ausgangslage auf Richtigkeit und Vollständigkeit |
▪ | Umsetzung der Interessen und Wünsche des Mandanten |
Rz. 76
Die "Ausgangslage" des Mandantenschreibens ist nicht nur für die erbrechtliche Gestaltung, sondern auch für die Tätigkeit des Rechtsanwaltes nach dem Erbfall maßgebend. Eine entsprechend sorgfältige Ausarbeitung bildet den wirksamsten Schutz vor Fehlern, die aus einer unzureichenden Sachverhaltserfassung resultieren können. Die zur Bearbeitung von Mandaten nach dem Erbfall zusätzlich benötigten Informationen lassen sich checklistenartig wie folgt darstellen.
Rz. 77
Für die Bearbeitung nach dem Erbfall sind zusätzlich zu erfragen:
▪ | Datum des Erbfalls |
▪ | Letzter Wohnsitz des Erblassers |
▪ | Kenntniserlangung vom Erbfall |
▪ | Letztwillige Verfügung vom (...) |
▪ | durch das Nachlassgericht eröffnet am (...) |
▪ | Kenntnis hiervon erlangt am (...) |
▪ | Aufenthaltsort des Erben bei Beginn der Ausschlagungsfrist (In- oder Ausland) |
▪ | Inhalt der maßgeblichen letztwilligen Verfügung Testierfreiheit Erbeinsetzung Teilungsanordnung Vorausvermächtnis Vermächtnis Bindungswirkung |
▪ | Annahme der Erbschaft ausdrücklich oder konkludent am (...) |
▪ | Anfechtung der Annahme der Erbschaft am (...) |
▪ | Verjährung des Pflichtteilsanspruchs am (...) |
▪ | Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs gegen den Beschenkten am (...) |
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