Rz. 134

Erbt ein Kind, ist das Erbschaftsteuergesetz zu beachten. Gemäß § 1 Nr. 1 ErbStG tritt im Falle des Erbes die Steuerpflicht des Erben für den gesamten Vermögensanfall ein. § 16 ErbStG führt die Fälle auf, in denen ein gewisser Betrag des Vermögensanfalls steuerfrei bleibt. Das ist nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 bei Kindern für einen Betrag in Höhe von 400.000,00 EUR der Fall. Es wird hierbei nicht unterschieden, ob die Kinder aus einer Ehe hervorgegangen sind oder nicht.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge