Rz. 180

Allein mit Blick auf das Kindesalter ist eine Umgangsbefugnis nicht auszuschließen.[687] Auch gegenüber einem Säugling oder Kleinkind besteht ein Umgangsrecht,[688] da nur auf diesem Weg einer dauerhaften Entfremdung vorgebeugt werden kann.[689]

[688] OLG Stuttgart JAmt 2001, 45; OLG Hamm FamRZ 1994, 58.
[689] OLG Karlsruhe FamRZ 1992, 58.

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