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Sämtliche relevanten Angaben zum Haushalt und zur gesundheitlichen Entwicklung sollten vom Anspruchssteller in dem Fragebogen zur Erhebung der Haushaltsdaten für die individuelle Berechnung des Haushaltsführungsschadens eingetragen werden, welcher in Teil 2 als Kopiervorlage zur Verfügung steht. Das Auswertungsergebnis dieses Fragebogens wird abgeglichen mit dem Zeitaufwand, so wie er sich aus der einschlägigen Tabelle 1 ergibt. Hierbei sind Zuschläge für Kinder bis 18 Jahre gem. Tabelle 4 zu berücksichtigen.

Weichen die Angaben des Geschädigten von den statistischen Tabellenwerten ab, bedarf es weiterer Sachverhaltsaufklärung. Bei Überschreitung der statistischen Durchschnittswerte sollte geprüft werden, ob das an einer fehlerhaften Bearbeitung des Fragebogens liegt oder ob der vorliegende Haushalt so viele Abweichungen vom statistischen Durchschnitt aufweist, dass sich die Zeitaufwandsdiskrepanz daraus erklären lässt. Wenn sich die Zeitangaben des Geschädigten deutlich unterhalb des sich aus den hiesigen Tabellen ergebenden statistischen Durchschnitts bewegen, sollte ebenfalls überprüft werden, ob ein Ausfüllfehler im Fragebogen vorliegt oder Besonderheiten im Haushalt vorliegen, die die Abweichung des individuellen Zeitaufwandes vom durchschnittlichen Zeitaufwand erklären.

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