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In Staatsverträgen enthaltene "internationale" Kollisionsnormen erhalten im Inland Gesetzeskraft, wenn das von der Bundesregierung gezeichnete Abkommen vom inländischen Gesetzgeber ratifiziert wird.[49] Die Vorschriften gelten dann im Verhältnis zu den Vertragsstaaten wohl schon als "lex specialis" vorrangig vor den allgemeinen Kollisionsnormen des EGBGB, selbst wenn das Abkommen zeitlich vor den autonomen Normen ratifiziert worden sein soll.[50] Art. 3 EGBGB stellt den Vorrang vor dem innerstaatlichen Recht nochmals ausdrücklich klar.

[49] Zu diesem Verfahren einführend Schweitzer, Staatsrecht III, 10. Aufl. 2010, Rn 100 ff.
[50] Erman/Hohloch, 15. Aufl. 2017, Art. 3 EGBGB Rn 13; Kropholler, Internationales Privatrecht, 6. Aufl. 2006, S. 57.

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