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Ein Versuch der EU, die Regeln der Brüssel IIa-VO durch ein einheitliches Kollisionsrecht für die Scheidung zu ergänzen, war zunächst gescheitert.[6] Daher wurde ein zweiter Versuch im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit i.S.v. Art. 328 AEUV gestartet. Der "Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.122010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts" (sog. Rom III-VO)[7] haben sich dann 14 europäische Staaten angeschlossen. Seit dem 21.6.2012 gilt die Rom III-VO auch in Deutschland.

[6] Interessanterweise nicht am Widerstand der scheidungsfeindlichen Staaten (z.B. Malta, das keine Scheidung kennt, aber auch Irland mit einer Trennungszeit von mindestens fünf Jahren), sondern an dem scheidungsliberalen Schweden.
[7] ABl EG L 323/10 vom 29.12.2010. Siehe dazu unten Rdn 272 ff.

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