Rz. 20

Der Rest des autonomen internationalen Familienrechts in Deutschland ist überwiegend im EGBGB enthalten. Insbesondere die Art. 1324 EGBGB decken nahezu alle Bereiche des Familienrechts ab. Hinzu kommen Art. 10 EGBGB (Name) und Art. 11 EGBGB (Form) sowie die allgemeinen Lehren des Kollisionsrechts in den Art. 36 EGBGB. Die jetzige Fassung des internationalen Familienrechts im EGBGB geht im Wesentlichen auf die große IPR-Reform aus dem Jahre 1986 zurück. Diese hatte gerade im Familienrecht eine umfassende Modernisierung gebracht.

 

Rz. 21

Freilich reißt die Vereinheitlichung des internationalen Familienrechts in der EU immer weitere Lücken in diesen Normbestand: Art. 18 EGBGB ist bereits Opfer der EU-Unterhaltsverordnung geworden. Art. 17 Abs. 1 und 2 EGBGB ist seit dem 21.6.2012 durch die Rom III-VO gegenstandslos geworden. Art. 24 EGBGB hat neben den beiden Haager Abkommen KSÜ und ESÜ kaum noch einen praktischen Anwendungsbereich. Art. 15 und 16 EGBGB wurden durch die EUGüVO (siehe dazu unten Rdn 199) ersetzt. Weitere Projekte sind zu erwarten.

 

Rz. 22

Die einschlägigen Vorschriften des internationalen Familienverfahrensrechts fanden sich zunächst eingestreut in der ZPO und dem FGG. Der Erlass des FamFG hat hier eine systematische Zusammenfassung gebracht. Daneben ist das "Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen (Anerkennungs- und VollstreckungsausführungsgesetzAVAG)"[46] zu beachten. Als Ausführungsgesetz zur Brüssel IIa-VO (siehe Rdn 16) hat der Bundesgesetzgeber am 26.1.2005 das Internationale Familienrechtsverfahrensgesetz beschlossen.[47] Auch zur Europäischen Unterhaltsverordnung (siehe Rdn 18) ist mit dem Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) vom 23.5.2011[48] ein Ausführungsgesetz erlassen worden.

[46] In der Fassung der Bekanntmachung vom 3.12.2009 (BGBl I, 3830).
[47] BGBl 2005 I, 162.
[48] Verkündet als Art. 1 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts (BGBl I, 898).

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