Rz. 16

Zweckmäßig ist es, aus dem Internet den jeweiligen Jahreskalender seit dem Unfall auszudrucken. Dabei sollten alle Jahre vom Unfalltag an bis zum Regulierungsstichtag vollständig je auf einer einzelnen Seite abgedruckt sein, so dass ggf. mehrere dieser Kalendarien anzufertigen sind. In diese Ausdrucke sind alle stationären Aufenthalte des Mandanten ebenso einzutragen wie alle ambulanten Behandlungstermine. Die unterschiedlichen stationären Aufenthalte und ambulanten Behandlungen werden mit verschiedenen Farben dargestellt. In einer Legende werden die verwendeten Farben erklärt, z.B. rot für Klinikaufenthalte, grün für stationäre Reha-Maßnahmen, blau für ambulante Reha-Maßnahmen, gelb für ambulante Physiotherapie etc.

 

Rz. 17

Dieses Kalendarium verhilft u.a. zur Substantiierung des Schmerzensgeldanspruches, da die Vielzahl therapeutischer Maßnahmen schmerzensgelderhöhend wirkt. Außerdem kann anhand dieser optischen Übersicht im Regulierungsgespräch der visualisierte Eindruck der Behandlungsmaßnahmen durchaus sinnvoll sein. Schließlich dient das Kalendarium mit den eingetragenen Daten der Bildung von Zeitfenstern, die sowohl für den Haushaltsführungsschaden, als auch für den Erwerbsschaden erforderlich sind.

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