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Der reine Pflichtteilsverzicht ist vor allem in Patchwork-Situationen ein in der Praxis nicht selten eingesetztes Gestaltungsinstrument, um einem Erblasser eine möglichst umfassende Testierfreiheit zuzugestehen und Kinder aus früheren Beziehungen erbrechtlich abzusichern.[48] In solchen Fällen wird der Verzicht überwiegend ohne Gegenleistung erklärt. In der Zustimmung zu einer Schenkung kann ein teilweiser Pflichtteilsverzicht liegen.[49]
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