Rz. 201

Soweit hier Betragsrahmen vorgesehen sind, wurden die Rahmen nach Mindest- und Höchstbetrag angehoben.

(1) Prüfungsgebühren

 

Rz. 202

Angehoben worden sind die Gebührenrahmen für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, sofern nach Betragsrahmen abgerechnet wird, also sowohl in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach § 3 Abs. 1RVG als auch in Verfahren nach den Teilen 4, 5 und 6 VV RVG, soweit dort nach Betragsrahmen abgerechnet wird.

 
VV RVG Gebühr Mindestbetrag Höchstbetrag Mittelgebühr
Nr. 2102 Prüfungsgebühr 30,00 EUR 320,00 EUR 175,00 EUR
neu   36,00 EUR 384,00 EUR 210,00 EUR
Nr. 2103 Prüfungsgebühr 50,00 EUR 550,00 EUR 300,00 EUR
neu   60,00 EUR 680,00 EUR 370,00 EUR

(2) Geschäftsgebühren

 

Rz. 203

Des Weiteren angehoben worden ist der Betragsrahmen der Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 VV RVG für die außergerichtliche Tätigkeit in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen gem. § 3 RVG nach Betragsrahmen abzurechnen ist (Nr. 2302 Nr. 1 VV RVG) sowie in den Verfahren nach der WBO, wenn im gerichtlichen Verfahren das Verfahren vor dem Truppendienstgericht oder vor dem BVerwG an die Stelle des Verwaltungsrechtswegs gemäß § 82 SG tritt. Auch hier wurden der Mindest- und der Höchstbetrag angehoben.

 

Rz. 204

 
VV RVG Gebühr Mindestbetrag Höchstbetrag Mittelgebühr
Nr. 2302 Geschäftsgebühr 50,00 EUR 640,00 EUR 345,00 EUR
neu   60,00 EUR 768,00 EUR 414,00 EUR

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