Rz. 211

Hinsichtlich der Geschäftsgebühren für eine Tätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) ergeben sich folgende Beträge:

 
Anzahl der Gläubiger Gebühr alt neu
bis zu 5 Gläubiger Nr. 2504 270,00 EUR 297,00 EUR
6 bis 10 Gläubiger Nr. 2505 405,00 EUR 446,00 EUR
10 bis 15 Gläubiger Nr. 2506 540,00 EUR 594,00 EUR
über 15 Gläubiger Nr. 2507 675,00 EUR 743,00 EUR

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