Herr/Frau _________________________ ist nicht mehr Mitglied des Vorstandes.
Zum Mitglied des Vorstandes wurde bestellt:
Herr/Frau _________________________, geborene _________________________,
wohnhaft in _________________________, geboren am _________________________.
Er/Sie vertritt die Gesellschaft satzungsgemäß/stets einzeln und ist befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften als Vertreter eines Dritten zu vertreten.
Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers Herr/Frau _________________________ hat sich geändert. Er vertritt nunmehr die Gesellschaft stets einzeln.
Jedes neue Mitglied des Vorstandes versichert gem. § 81 Abs. 3 AktG:
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Mir ist nicht aufgrund eines gerichtlichen Urteils oder einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltungsbehörde die Ausübung eines Berufes, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges untersagt worden und zwar weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in einem EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-Vertragsstaat. |
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In den vergangenen fünf Jahren ist weder im In- noch im Ausland wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangener Straftaten nach den folgenden Bestimmungen – im Ausland wegen einer Tat, die diesen Taten vergleichbar ist – eine Verurteilung rechtskräftig geworden. Ferner wurde ich nicht auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt. In diesem Sinne erfolgte keine Verurteilung |
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Ich bin über meine unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht durch den diese Anmeldung beglaubigenden Notar belehrt worden. |
Diesem Schriftsatz ist folgende Anlage beigefügt:
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Beschluss des Aufsichtsrates über die angemeldeten Änderungen des Vorstandes. |