Prof. Dr. Alexander Krafka, Prof. Dr. Sabine Otte
aa) Reguläre Kapitalerhöhung
Rz. 214
Die Anmeldung der regulären Kapitalerhöhung einer AG erfolgt in zwei Stufen. Zunächst ist gem. § 184 Abs. 1 AktG seitens des Vorstandes (vertretungsberechtigende Anzahl von Vorstandsmitgliedern genügt) und vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Beschluss der Hauptversammlung über die Erhöhung des Grundkapitals anzumelden.
Rz. 215
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Muster 2.33: Reguläre Kapitalerhöhung bei einer AG
Die Hauptversammlung vom _________________________ hat die Erhöhung des Grundkapitals auf _________________________ EUR beschlossen.
Wir erklären, dass Einlagen auf das bisherige Grundkapital nicht rückständig sind.
(Formulierungsalternative:
Wir erklären, dass auf das bisherige Grundkapital Einlagen i.H.v. _________________________ EUR rückständig sind. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den betroffenen Aktionär sind bislang erfolglos geblieben.)
Diesem Schriftsatz ist folgende Anlage beigefügt:
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Niederschrift der Hauptversammlung vom _________________________. |
Rz. 216
Nach der Durchführung der Kapitalerhöhung ist diese samt der entsprechenden Satzungsänderung (§ 181 Abs. 1 Satz 1 AktG) gem. § 188 AktG wiederum vom Vorstand (vertretungsberechtigende Anzahl von Vorstandsmitgliedern genügt) und vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.
Rz. 217
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Muster 2.34: Anmeldung der Durchführung der Kapitalerhöhung bei einer AG
Die am _________________________ beschlossene Erhöhung des Grundkapitals auf _________________________ EUR wurde vollumfänglich durchgeführt.
Die Aktien werden zum Nennwert zuzüglich eines Aufgeldes von 10 %, also zum Kurs von 110 % ausgegeben. Auf jede Aktie ist der eingeforderte Betrag zuzüglich des Aufgeldes einbezahlt. Der Betrag der Einzahlung ist zur freien Verfügung der Geschäftsführung für die Zwecke der Gesellschaft eingezahlt und auch in der Folge nicht an den jeweiligen Einleger zurückgezahlt worden. Aus der beigefügten schriftlichen Bestätigung der Bank ergibt sich, dass der Vorstand in der Verfügung über den eingezahlten Betrag nicht, namentlich nicht durch Gegenforderungen, beschränkt ist.
Das Grundkapital beträgt nunmehr _________________________ EUR. Die Satzung wurde durch Beschluss des Aufsichtsrates vom _________________________ in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
Diesem Schriftsatz sind folgende Anlagen beigefügt:
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Niederschrift der Hauptversammlung vom _________________________ samt Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Anpassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung, |
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Protokoll des Aufsichtsratsbeschlusses vom _________________________, |
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Doppelstücke der Zeichnungsscheine, |
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vom Vorstand unterschriebenes Verzeichnis der Zeichner, das die auf jeden entfallenden Aktien und die auf sie geleisteten Einzahlungen angibt, |
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Berechnung der Kosten, die für die Gesellschaft durch die Ausgabe der neuen Aktien entstehen werden, |
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Bestätigung der _________________________-Bank über die erfolgten Einzahlungen als Nachweis, dass die eingezahlten Beträge auf einem Gesellschaftskonto endgültig zur freien Verfügung des Vorstandes stehen, |
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vollständiger neuer Satzungswortlaut mit notarieller Bescheinigung. |
Rz. 218
Gem. § 188 Abs. 4 AktG kann die Anmeldung des Beschlusses auch mit der Anmeldung der Durchführung verbunden werden. Bei Sacheinlagen sind i.Ü. zusätzlich die diesbezüglichen Verträge und die Prüfungsunterlagen nach § 183 Abs. 3 AktG mit einzureichen.
bb) Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Rz. 219
Bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln erfolgt gem. § 210 AktG nur eine Anmeldung durch den Vorstand (vertretungsberechtigende Anzahl von Vorstandsmitgliedern genügt) und vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Mit Eintragung des Beschlusses ist das Grundkapital nach § 211 AktG erhöht.
Rz. 220
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Muster 2.35: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bei einer AG
Die Hauptversammlung vom _________________________ hat die Erhöhung des Grundkapitals um _________________________ EUR auf _________________________ EUR und die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung erfolgt aus Gesellschaftsmitteln.
Wir erklären, dass nach unserer Kenntnis seit dem Stichtag, der dieser Kapitalerhöhung zugrunde gelegten Bilanz bis zum heutigen Tag der Anmeldung keine Vermögensminderung eingetreten ist, die der Kapitalerhöhung entgegenstünde, wenn sie am Tag der Anmeldung beschlossen worden wäre.
Diesem Schriftsatz sind folgende Anlagen beigefügt:
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Niederschrift der Hauptversammlung vom _________________________, |
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Bilanz samt Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, |
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vollständiger neuer Satzungswortlaut mit notarieller Bescheinigung. |
cc) Genehmigtes Kapital
Rz. 221
Die Schaffung eines genehmigten Kapitals ist als Satzungsänderung vom Vorstand (vertretungsberechtigende Anzahl) zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 181 Abs. 1 AktG).
Rz. 222
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