Rz. 15

Nicht zu jeder Zeit kann der Mandant seinen Anwalt sprechen, da dieser z.T. vormittags bei Gericht ist oder nachmittags Besprechungstermine hat. In solchen Fällen ist jedoch wichtig, den anrufenden Mandanten das Gefühl zu geben, dass sein Anliegen dennoch Gehör findet.

 

Rz. 16

Problematisch sind daher z.B. folgende Formulierungen:

Zitat

"Es tut mir leid, Herr RA R diktiert gerade eine wichtige Klage."

"Es tut mir leid. Frau RAin R ist gerade in einem wichtigen Besprechungstermin."

Bei beiden Formulierungen wird dem anrufenden Mandanten das Gefühl gegeben, dass seine Sache weniger wichtig ist. Dies ist jedoch zu vermeiden.

Allzu häufig wird als Notlüge auch angegeben, dass der RA sich gerade auf einer Fortbildung befindet. Diese Aussage sollte man jedoch mit Vorsicht verwenden, auch wenn sie der Tatsache entsprechen sollte. Der Mandant, der dies mehrfach im Jahr hört, könnte so den Eindruck erlangen, sein RA hätte Defizite, die dieser durch Fortbildungen ausgleichen muss.

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