Rz. 873
Anders als andere regelmäßig wiederkehrende kindbezogene steuerliche Leistungen stellt das Kindergeld Einkommen des Kindes dar. Das staatliche Kindergeld ist daher zweckgebunden zur Deckung des Barbedarfs des Kindes einzusetzen.[1224] Es mindert seine Bedürftigkeit und damit seinen Bedarf in voller Höhe.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen