Rz. 524

Die Verpflichtung des Elternteils auf Leistung von Barunterhalt ergibt sich aus der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind. Daher ist auch die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils zu prüfen.[696]

 

Rz. 525

 

Praxistipp

Es müssen im Unterhaltsrechtsverhältnis zwischen dem barunterhaltspflichtigen Elternteil und dem gemeinsamen Kind alle (Unterhalts-)Anspruchsvoraussetzungen gegeben sein.

[696] BGH FamRZ 1960, 194.

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