Verhandelt am _________________________
Zu _________________________
Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts _________________________
_________________________
erscheinen
1. Herr _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________
2. Frau _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft ebenda,
2. der Sohn der Ersch. zu 1 und 2, K _________________________, geb. am _________________________ (18 Jahre alt) _________________________, wohnhaft _________________________
ausgewiesen durch _________________________
Die Frage des beurkundenden Notars nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. _________________________
§ 1 Ausgangslage
_________________________
§ 2 Lebensmittelpunkt des Kindes
Der Ersch. zu 3 lebt im Einverständnis zwischen den Erschienenen seit dem _________________________ (6 Monaten) _________________________ im Haushalt der Eltern der Ersch. zu 2. Die Beteiligten sind darüber einig, dass es hierbei auch zukünftig bleiben soll. Die Eltern der Ersch. zu 2 haben hierzu bereits ihr Einverständnis erklärt.
§ 3 Kindesunterhalt
1. |
Die Ersch. zu 1 und 2 verpflichten sich gesamtschuldnerisch, an das Kind K _________________________. einen monatlichen, monatlich im Voraus fälligen Kindesunterhalt auf der Grundlage der Einkommensgruppe _________________________ der Düsseldorfer Tabelle, 4. Altersstufe, und zwar in Höhe von 30 % des Tabellenbetrages unter Abzug des Kindesgeldes, mithin derzeit in Höhe von _________________________ EUR zu zahlen, und zwar als persönliches Taschengeld für den Ersch. zu 3. Das Kindergeld erhalten einvernehmlich die Eltern der Ersch. zu 2 in voller Höhe. |
2. |
Die Beteiligten sind darüber einig, dass dem Ersch. zu 3 über die vorstehenden Zahlungen hinaus keine Unterhaltsansprüche gegenüber den Ersch. zu 1 und 2 zustehen, solange die Eltern der Ersch. zu 2 die Betreuung des Ersch. zu 3 unter Verzicht auf den Ausgleich dadurch entstehender Kosten vornehmen, ausgenommen den Erhalt des Kindergeldes, solange und soweit die Zahlung erfolgt. |
3. |
Die Vereinbarung bleibt gültig, solange der Ersch. zu 3 die allgemeinbildende Schule besucht und im Haushalt seiner Großeltern wohnt, ohne dass diese hierfür einen Kostenausgleich beanspruchen. Nach Absolvierung der Abiturprüfung des Ersch. zu 2 erfolgt bei unveränderter Situation eine Weiterzahlung bis zum Beginn einer weiterführenden Ausbildung oder der Aufnahme eines Studiums zu dem auf das Abitur folgende Studiensemester. |
§ 4 Vollstreckungsunterwerfung
_________________________
§ 5 Zustimmung der Großeltern
Die Erschienenen gehen davon aus, dass die Großeltern der Vereinbarung zustimmen werden. Der Ersch. zu 3 wird die Zustimmung einholen und den Ersch. zu 1 und 2 zustellen.
§ 6 Hinweise, Durchführung
_________________________
(Urkundsausgang, Unterschriften)