Berechnung nach Stand Düsseldorfer Tabelle vom 1.1.2022.
Bereinigtes Einkommen Kindesvater M: 3.000 EUR
Bereinigtes Einkommen Kindesmutter F: 2.500 EUR
K1, 13 Jahre alt, wird von der Kindesmutter betreut
K2, 16 Jahre alt, wird vom Kindesvater betreut
Unterhaltspflicht Kindesvater für K1:
Höherstufung Eink.gr. 4 auf 5 nach Düsseldorfer Tabelle wegen Unterhaltspflicht ausschließlich gegenüber einer unterhaltsberechtigten Person,
640 EUR – 109,50 EUR ½ Kindergeld = 530,50 EUR
Unterhaltspflicht Kindesmutter für K2:
Höherstufung s.o. von Eink.gr. 3 auf 4,
613 EUR – 109,50 EUR ½ Kindergeld = 503,50 EUR.
Differenzzahlung: 530,50 EUR – 503,50 EUR = 27 EUR von M an F zu zahlen.
Es liegt nahe, bei derart geringen Differenzen auf die Ausgleichszahlung zu verzichten und beispielsweise Sparbücher für die Kinder anzulegen.