Rz. 30

Zur Bedeutung der Gemeinschaftsordnung (vgl. § 1 Rdn 70 ff.). Während es bei "normalen" Aufteilungen um allgemeine Verwaltungs- und Benutzungsregelungen geht, muss bei Quasi-Realteilungen eher der negative Aspekt der Abgrenzung der einzelnen Sondereigentumssphären beachtet werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?