Rz. 18
▪ | Aktueller Grundbuchstand | ||||||||||
▪ | Belastungen, evtl. Pfandverteilung bzw. Rangregulierung | ||||||||||
▪ | Bei Gartenflächen: Entscheidung des aufteilenden Eigentümers, ob "Annex-Sondereigentum" oder Bestellung eines Sondernutzungsrechts (siehe die Alternativen im Muster 2.1 Rdn 1) | ||||||||||
▪ | Je nachdem: vermaßter Aufteilungsplan oder Sondernutzungsplan für die Gartenfläche | ||||||||||
▪ | Falls die baubehördliche Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB) noch nicht vorliegt: Antrag gestellt mit: Lageplan, Grundrissen, Ansichten, Schnitten; Besonderheiten bei Annex-Sondereigentum und oberirdischen Stellplätzen beachten (§ 3 Abs. 2 WEG: Maßangaben im Aufteilungsplan); ggf.: Aufteilungsplan des Grundstücks (§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 WEG) | ||||||||||
▪ | Falls AB bereits vorliegt: vorsorgliche Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 7 Abs. 4 WEG erfüllt sind; AB enthält u.a.:
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▪ | Grund der Aufteilung, Interessenkonflikte der Beteiligten, Studium der Pläne, um mögliche Interessenkonflikte zu identifizieren | ||||||||||
▪ | Beteiligungsverhältnisse vor/nach Aufteilung, GrESt. |
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