Verhandelt in _________________________ am _________________________
Vor mir, dem Notar _________________________
erschienen heute
1. Herr A, geb. B
2. Frau A
Sie erklärten gemäß § 3 WEG (siehe Rdn 5) zu meinem Protokoll (siehe Rdn 6):
I. Vorbemerkung
Wir sind in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (siehe Rdn 7) Eigentümer des _________________________ belegenen, im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ verzeichneten Grundbesitzes, Flurstück _________________________ mit einer Größe von _________________________ m². An dieser Gesellschaft sind wir zu je ½ beteiligt.
Das Grundstück (siehe Rdn 8) ist bebaut mit einem Zweifamilienhaus.
Wir beabsichtigten, das Grundstück nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetzes aufzuteilen. Die baubehördliche Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplänen [bei Annex-Sondereigentum:] samt Maßangaben (siehe Rdn 9 und Rdn 10) liegt vor. Hierauf wird verwiesen.
II. Auseinandersetzung
Wir setzen hiermit die vorstehend genannte Gesellschaft bürgerlichen Rechts dergestalt auseinander, dass jeder von uns ½-Miteigentumsbruchteil gem. §§ 741 ff. BGB erwirbt.
Wir sind uns über den vorstehenden Eigentumsübergang einig (Auflassung) und bewilligen und beantragen die Eintragung in das Grundbuch.
III. Aufteilung
Sodann teilen wir den vorgenannten Grundbesitz nach Maßgabe von § 3 WEG wie folgt auf:
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1. Einen Miteigentumsanteil (siehe Rdn 11) von 1/2 an dem Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum (siehe Rdn 12) an sämtlichen zu Wohnzwecken dienenden Räumen im Erdgeschoss [bei Annex-Sondereigentum:] mit Gartenfläche (siehe hierzu § 1 Rdn 11), die Räume [bei Annex-Sondereigentum] und Fläche sämtlich in der baubehördlichen Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Nr. 1 bezeichnet. |
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Alt. zu Annex-Sondereigentum: Mit diesem Wohnungseigentum wird das ausschließliche Sondernutzungsrecht (siehe Rdn 13) an der Gartenfläche gem. Anlage 1 zu dieser Urkunde verbunden. |
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2. Einen Miteigentumsanteil von ½ verbunden mit dem Sondereigentum an sämtlichen in der baubehördlichen Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Nr. 2 bezeichneten, zu Wohnzwecken dienenden Räumen im Ober- und Dachgeschoss. |
Alleineigentümer der Einheit 1) soll Herr A, geb. B., Alleineigentümerin der Einheit 2) Frau A sein (siehe Rdn 14).
Wir sind uns über den vorstehenden Eigentumsübergang einig (§ 4 Abs. 2 WEG) und bewilligen und beantragen die entsprechende Anlegung von Wohnungsgrundbüchern.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des WEG (siehe Rdn 15).
IV. Durchführung, Vollmacht, Kosten
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