a) Sieben Hauptkriterien für einen Betriebsübergang

 

Rz. 1065

Art des Betriebes (Grobraster: Produktions- oder Dienstleistungsbetrieb)
Übertragung und Wert sächlicher Betriebsmittel (z.B. Gebäude oder Maschinen)
Übernahme immaterieller Aktiva (Patente, Lizenzen, Know-how etc.)
Übernahme der Hauptbelegschaft unter Berücksichtigung der notwendigen Qualifizierung der Arbeitnehmer und deren Bedeutung für den Fortbestand des Betriebes (Know-how-Träger)
Übergang der Kundschaft und Lieferantenbeziehungen
Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Arbeitgebers
Dauer einer eventuellen Unterbrechung der Betriebstätigkeit

b) Mindestinhalt des Unterrichtungsschreibens über den Betriebsübergang

 

Rz. 1066

Neuer Inhaber mit Firmenbezeichnung und Anschrift und ggf. gesetzlichem Vertreter
Zeitpunkt oder geplanter Zeitpunkt des Übergangs
Grund für den Übergang (Rechtsgrund und schlagwortartige Angabe der unternehmerischen Gründe)
Rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen des Übergangs (insbesondere Informationen zu Übergang des Arbeitsverhältnisses, Widerspruchsrecht, Verzichtsrecht, Fortgeltung kollektivrechtlicher Regelungen, Haftung, Kündigungsverbot und Kündigungsschutz, Arbeitnehmervertretung auf Betriebs- und Unternehmensebene, Sekundärfolgen)
Hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommene Maßnahmen

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