a) Sieben Hauptkriterien für einen Betriebsübergang
Rz. 1065
▪ | Art des Betriebes (Grobraster: Produktions- oder Dienstleistungsbetrieb) |
▪ | Übertragung und Wert sächlicher Betriebsmittel (z.B. Gebäude oder Maschinen) |
▪ | Übernahme immaterieller Aktiva (Patente, Lizenzen, Know-how etc.) |
▪ | Übernahme der Hauptbelegschaft unter Berücksichtigung der notwendigen Qualifizierung der Arbeitnehmer und deren Bedeutung für den Fortbestand des Betriebes (Know-how-Träger) |
▪ | Übergang der Kundschaft und Lieferantenbeziehungen |
▪ | Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Arbeitgebers |
▪ | Dauer einer eventuellen Unterbrechung der Betriebstätigkeit |
b) Mindestinhalt des Unterrichtungsschreibens über den Betriebsübergang
Rz. 1066
▪ | Neuer Inhaber mit Firmenbezeichnung und Anschrift und ggf. gesetzlichem Vertreter |
▪ | Zeitpunkt oder geplanter Zeitpunkt des Übergangs |
▪ | Grund für den Übergang (Rechtsgrund und schlagwortartige Angabe der unternehmerischen Gründe) |
▪ | Rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen des Übergangs (insbesondere Informationen zu Übergang des Arbeitsverhältnisses, Widerspruchsrecht, Verzichtsrecht, Fortgeltung kollektivrechtlicher Regelungen, Haftung, Kündigungsverbot und Kündigungsschutz, Arbeitnehmervertretung auf Betriebs- und Unternehmensebene, Sekundärfolgen) |
▪ | Hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommene Maßnahmen |
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