Rz. 61

Eine Kollisionsprüfung sollte immer vor der Annahme des Mandats erfolgen. Das ist der Idealfall. Doch bei aller Sorgfalt kann es passieren, dass eine Interessenkollision erst später auffällt, obwohl sie früher hätte auffallen können/müssen.

 

Rz. 62

Was ist zu tun, wenn die Interessenkollision erst später auffällt? Eine Antwort gibt hierauf § 3 Abs. 2 BORA:

§ 3 Abs. 2 BORA:

Zitat

"Wer erkennt, dass er entgegen § 43a Abs. 4 bis 6 BRAO tätig geworden ist, hat unverzüglich die Mandantschaft zu informieren und alle Mandate in derselben Rechtssache zu beenden."

 

Rz. 63

Der Wortlaut des § 3 Abs. 2 BORA regelt damit, wie bei einer sich erst entwickelten Interessenkollision (d.h. zu Beginn des Mandats waren die Interessen noch gleichgelagert, dann nicht mehr) aber auch bei einer versehentlich von Anfang an pflichtwidrigen Mandatsannahme zu reagieren ist. Der Wortlaut ist eindeutig. Die notwendige Handlung ist zwingend. Hierzu gibt es keine Alternative.

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