Dr. med. Daniela Bellmann, Dr.-Ing. Steffen Brückner
Rz. 79
Bei den begleitenden Faktoren, die einen Einfluss auf die Bewertung der Darstellung und Erkennbarkeit der Merkmale besitzen, ist in erster Linie an
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Auflösung, |
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Ausleuchtung, |
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Mimik, |
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Alter, |
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Gewichtsschwankungen, Krankheiten, OP usw. |
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Bedeutung akzessorischer Merkmale, |
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Wertigkeit der Behaarung und |
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Perspektive. |
zu denken.
Hinweis
Unter Ausschlusskriterien sind demzufolge nur die morphologischen Merkmale einzuordnen, die sich auf beiden Bildern different darstellen und deren Unterschiede nicht auf einen der im Folgenden beschriebenen Einflussfaktoren zurückgeführt werden können. Könnte eine Merkmalsdiskrepanz auch durch einen anderweitigen Faktor bedingt sein, muss diese Möglichkeit im Gutachten diskutiert werden.
(a) Auflösung
Rz. 80
Hier stellt sich immer die Frage, ob unterschiedliche bzw. gleichartige Merkmalsausprägungen auch tatsächlichen Unterschieden bzw. Gleichheiten entsprechen oder ob die eingeschränkte Auflösung, v.a. in den Randbereichen des Gesichtes für die unterschiedliche bzw. gleiche Erscheinung einzelner Merkmale verantwortlich sein kann. Als Beispiel kann hier die Wangenkonturlinie angeführt werden, die sich i.d.R. auf dem Vergleichsbild als scharf abgegrenzte Linie darstellt. Bei eingeschränkter Auflösung kann diese auf dem Beweisbild einem breiten Band unterschiedlicher Grauabstufungen entsprechen. Dies erlaubt einen Rückschluss auf die allgemeine Konfiguration der Wange, nicht jedoch auf feinen Merkmalsdetails der Linienführung in diesem Bereich. Wenig detailreiche Merkmale sind jedoch deutlich weniger individualtypisch und damit von geringerem Beweiswert als feinabgestufte Merkmalsdetails. So kann, um bei dem angeführten Beispiel zu bleiben, die Wangenlinie auf dem Beweisbild in ihrer prinzipiellen Konfiguration dem Pendant auf dem qualitativ meist besseren Vergleichsbild entsprechen. Auf dem Vergleichsbild können sich jedoch Feinmerkmale abzeichnen, die auf dem Beweisbild nicht erkennbar sind. Hier stellt sich die Frage, ob diese Merkmale bei der Person auf dem Beweisbild tatsächlich nicht vorliegen und sich somit ein Hinweis auf Nichtidentität ergibt oder ob die Feinmerkmale lediglich aufgrund der eingeschränkten Auflösung nicht erkennbar dargestellt sind. Meistens gibt es Hinweise in die eine oder andere Richtung, die vom Gutachter schlüssig dargelegt werden müssen. In Einzelfällen kann die Frage nicht entschieden werden.
Prinzipiell sind alle Menschen voneinander zu unterscheiden. Auch bei eineiigen Zwillingen finden sich, wenn auch geringe, Merkmalsunterschiede. Die Auflösung der zum Vergleich verwendeten Bilder entscheidet nicht selten in erheblichem Ausmaß darüber, ob diese Unterschiede auch zur Darstellung kommen.
(b) Ausleuchtung
Rz. 81
Auch mangelhafte Ausleuchtung des Gesichtes kann Fragen hinsichtlich der Darstellung von Merkmalen aufwerfen, wobei sich vergleichbare Probleme wie bei eingeschränkter Auflösung ergeben.
(c) Mimik
Rz. 82
Mimische Differenzen können zu Merkmalsunterschieden, insb. bei der Ausprägung von Furchen und Falten führen, verändern bspw. aber auch die Ausrichtung des Mundspaltes, die Lippenrothöhe und die Form der Lidspalten. Je nach Qualität des Beweisbildes können dezente mimische Bewegungen nur schwer erkennbar sein, was bei der Beurteilung berücksichtigt werden muss.
(d) Alter
Rz. 83
Auch Altersunterschiede sind in der Lage, Merkmalsdifferenzen vorzutäuschen. Grundlegende morphologische Konfigurationen, insb. solche, die auf Vorgaben knöcherner Strukturen basieren, bleiben auch im Alterungsprozess erhalten. Andere Merkmale, insb. die, die sich zum größten Teil im Bereich der Haut befinden können beträchtliche Veränderungen aufweisen. Zu Letzteren gehören Furchen und Falten, die bereits beim Kind angelegt sind, sich jedoch später in unterschiedlichem Ausmaß verändern. So kommt es nach Hirthammer mit zunehmendem Alter zu einer Verlängerung und Abflachung der Horizontalfurchen bei gleichzeitiger Verlängerung der Vertikalfurchen. Aber auch andere Gesichtsstrukturen (wie z.B. der Oberlidraum, der Mundspalt u.a.) sind altersabhängigen Veränderungen unterworfen.
(e) Gewichtsschwankungen, Krankheiten, OP
Rz. 84
Einige der im Rahmen von Gewichtsschwankungen auftretenden Veränderungen morphologischer Merkmale ähneln jenen der Alterung. In Fällen, bei denen die morphologischen Einzelmerkmale im Gesicht sehr gut übereinstimmen, jedoch deutliche Unterschiede in der Weichteilfülle und Gesichtsbreite auftreten, sollte an eine Gewichtszu- oder -abnahme gedacht werden. Auch Krankheiten oder Operationen können zu Merkmalsveränderungen führen, wobei dies im Einzelfall abzuklären bleibt.
(f) Bedeutung akzessorischer Merkmale
Rz. 85
Unter akzessorischen Merkmalen versteht man Kleidung, Schmuckstücke, Brillen, Hörgeräte u.a. Diese können einen Hinweis auf Identität bz...