Rz. 94

Neben der Beschreibung kann die Ausprägung von Merkmalen auch durch den Vergleich der Linienführung betrachtet werden. Dieser Vergleich ist auch bei kleineren Differenzen in der Kopfhaltung möglich. Bei deutlichen perspektivischen Unterschieden sollte darauf verzichtet werden, da sich hier ebenfalls die Linienführungen, vergleichbar zum deskriptiven Vergleich, unterschiedlich darstellen können. Auch hier ergibt sich infolge der Markierung von Strukturen auf dem Vergleichsbild eine Punktewolke, bei der ein Punkt mit einer Merkmalsstruktur auf dem Gesicht des Beweisbildes in Übereinstimmung gebracht wird (sog. "Nullpunkt").

Abb. 18: Merkmalsvergleich nach Skalierung an vertikalen Linien (Abb. 12b)

Im Gutachten werden die Linienführungen der Merkmale mit feineren Markierungspunkten versehen, hier soll lediglich das Prinzip verdeutlicht werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge