Dr. med. Daniela Bellmann, Dr.-Ing. Steffen Brückner
Rz. 10
Die Beauftragung eines Identitätsgutachtens kann z.B. im Rahmen eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens zur Klärung der Fahreridentität durch ein AG oder den RA des Beschuldigten erfolgen.
Rz. 11
Im Rahmen von Strafverfahren, wie z.B. bei Scheckkartenbetrug oder Raubüberfällen auf videoüberwachte Objekte (z.B. Banken, Einkaufsmärkte) werden die Aufträge i.d.R. durch die ermittelnde Kriminalpolizeibehörde, die StA bzw. ein AG oder LG erteilt.
Rz. 12
Im zivilrechtlichen Bereich sind Anfragen nach Gutachten auf diesem Gebiet eher selten. In einigen Fällen kann ein Gutachten mit dem Ziel in Auftrag gegeben werden, die Übereinstimmung von Passbildern auf Ausweisdokumenten und dem Dokumenteninhaber zu überprüfen und somit einen Anhaltspunkt für die Richtigkeit derartiger Ausweise zu geben. Die Auftragserteilung kann hierbei genauso von einem involvierten RA ausgehen, wie von den Ermittlungsbehörden, der StA, dem Gericht oder im Fall von ausländischen Mitbürgern, den zuständigen Landesbehörden.
In einigen Fällen kommt es sowohl innerhalb von Zivil- als auch Strafverfahren zu Aufträgen hinsichtlich der Feststellung von Identität oder Nichtidentität von Körperteilen außerhalb des Kopfbereiches. Dabei handelt es sich z.B. um Arzthaftungsprozesse mit der Dokumentation von Behandlungsfolgen an Körperteilen in Patientenunterlagen oder um Verfahren, in denen Körperverletzungen u.a. Übergriffe ohne Darstellung der Gesichter der beteiligten Personen bildlich dokumentiert wurden und nun anderweitige morphologische Strukturen z.B. der Hände oder eines Beines hinsichtlich Identität oder Nichtidentität beurteilt werden sollen.
Rz. 13
Einige wenige Aufträge betreffen Bildvergleiche von Personen auf historischen Gemälden, wobei hier immer die gestalterische Freiheit des Künstlers berücksichtigt werden muss und keine exakte morphologische Kopie der tatsächlichen Person erwartet werden darf.