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In einigen Fällen stellt sich auf dem Beweisbild die abgebildete Person mit großflächiger Überdeckung durch Raumstrukturen bzw. mit einer Teilvermummung dar, was Schwierigkeiten und Einschränkungen in der Beurteilung mit sich bringen kann.[57] Im Hinblick auf den Gutachtenauftrag ist es zunächst die Aufgabe des Gutachters abzuschätzen, ob das vorgelegte Bildmaterial als Grundlage genügt. Im Anschluss wird das Gutachten dann nach den dargelegten Grundsätzen erstattet. Es gilt auch hier der Grundsatz: Je weniger Merkmale zur Darstellung kommen, umso besser muss die Erkennbarkeit auf dem Bildmaterial sein, um noch eine gerichtlich verwertbare Aussage treffen zu können. Bei Bildmaterial mit stark eingeschränkter Qualität ist manchmal nur die Angabe einer Tendenz möglich, wobei die Bewertung der gutachterlichen Aussage grds. dem Gericht überlassen bleibt.

In eigenen Versuchen[58] wurden die einzelnen Gesichtsareale hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Identifizierung i.R.d. Proportionsvergleiche untersucht. Dabei konnte festgestellt werden, dass Abweichungen im unteren Bereich des Gesichtes, in den äußeren Augenpartien und bei beiden Ohren hierfür von besonderer Bedeutung sein können.

[57] Yoshino M, Noguchi K, Atsuchi M, Kubota S, Imaizumi K, Thomas CDL, Clement JG (2002) Individual identification of disguised faces by morphometrical matching. Forensic science international 127: 97 – 103.
[58] Bellmann D (2004), Differenzierung von Personen mittels computergestützter Bildanalyse Dissertation, Homburg/Saar.

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