Dr. med. Daniela Bellmann, Dr.-Ing. Steffen Brückner
Rz. 114
Derzeit stehen nur zwei Messgeräte zur gerichtsverwertbaren AAK-Messung in Deutschland zur Verfügung, nämlich das Messgerät Alcotest® 7110 Evidential und das Nachfolgemodell Alcotest® 9510 DE. Beide Messgeräte der Firma Dräger haben eine Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und erfüllen die Voraussetzungen der DIN VDE 0405. Die Messgeräte sind somit eichfähig und werden derzeit ausschließlich vom Hersteller gewartet und in der vorgegeben Eichfrist von sechs Monaten geeicht. Das Nachfolgemodell Alcotest® 9510 DE verfügt neben einigen technischen Neuerungen und einer benutzerfreundlicheren Bedienungsmöglichkeit (u.a. farbiges Display mit Touchscreenfunktion) jedoch im Wesentlichen über die gleichen messtechnischen Einrichtungen wie das Alcotest® 7110 Evidential.
Beide AAK-Messgeräte messen die AAK mit zwei verschiedenen Messsystemen und somit nach zwei verschieden Messmethoden. Die AAK der ersten Atemprobe wird mithilfe eines elektrochemischen Verfahrens, die der zweiten Atemprobe mit einem infrarotoptischen Verfahren gemessen. Die Messung mit zwei verschiedenen Verfahren erhöht – wie bei der Messung der BAK – die Spezifität für die Messung der Zielsubstanz (Alkohol, genauer: Ethanol). Eine nicht unwesentliche Neuerung bei dem Alcotest® 9510 DE besteht im Hinblick auf die noch später zu besprechende Wartezeit.
1. Eichfrist
Rz. 115
Bezüglich der bereits erwähnten Eichfähigkeit eines AAK-Messgerätes ist zu erwähnen, dass die Eichfrist auf ein taggenaues Eichdatum fixiert ist, was aus dem entsprechenden Eichschein eines jeden Gerätes ersichtlich wird. Die Eichfrist wird allerdings auf dem Messprotokollausdruck des AAK-Messgerätes nur in Monat und Jahr angegeben (z.B. 05.13). Wird der angegebene Monat überschritten, kann aufgrund der intern hinterlegten Eichfrist des Messgeräts keine gültige Messung mehr durchgeführt werden. Das Messgerät Alcotest® 7110 Evidential macht bei einer nach Überschreiten der Eichfrist durchgeführten AAK-Messung auch hierauf aufmerksam, in dem es nach Abschluss eines erfolgreich durchgeführten Messzyklus kein abschließendes Messergebnis (AAK) anzeigt und auch nicht im Messprotokoll ausweist. Es wird anstelle eines Messergebnisses sowohl im Display des Messgerätes als auch im Messprotokoll in Form einer entsprechenden Fehlermeldung auf die abgelaufene Eichfrist hingewiesen. Bei dem neueren Messgerät Alcotest® 9510 DE ist nach Überschreiten der Eichfrist erst gar keine AAK-Messung möglich, da das Gerät selbst eine Messung blockiert und dies auch im Display anzeigt ("Gesperrt"). Diese "Sperre" für eine gültige AAK-Messung greift aber erst nach Ablauf des innerhalb des Gerätes hinterlegten Eichendes (z.B. 05.13). Liegt die tatsächliche, auf den Tag fixierte Eichfrist vor dem Ende des Monats (z.B. 15.5.2013), so kann auch nach Ablauf der eigentlichen Eichfrist bis zum Monatsende eine Messung mit dem Messgerät erfolgen, wenngleich hierfür keine gültige Eichung mehr gewährleistet ist. Bei der Überprüfung einer regelrecht durchgeführten AAK-Messung sollte daher der Eichschein des jeweils verwendeten Messgerätes in Augenschein genommen werden.
2. Ablauf der AAK-Messung
Rz. 116
Im Hinblick auf eine detaillierte Darstellung der Funktionsweis der AAK-Messgeräte Alcotest® 7110 Evidential und Alcotest® 9510 DE der Fa. Dräger darf auf eine Publikation von Lagois und auf die Homepage der Firma Dräger verwiesen werden Bei einer Messung mit einem dieser beiden zugelassenen Messgeräte werden immer zwei Atemproben (Probandenmessung 1 und Probandenmessung 2) in einem Abstand von mindestens 2 und max. 5 Minuten gemessen. Der Ablauf der Messung unterliegt einem geregelten geräteinternen Programm; die einzelnen Schritte werden während des gesamten Messvorgangs ständig im Display des Gerätes angezeigt (z.B. "Spülen mit der Umgebungsluft", "Bestimmung Nullwert" etc.). Auch die Abgabe der jeweiligen Atemprobe ist nur in einem streng vom Gerät vorgegebenen und angezeigten Zeitfenster von 60 Sekunden nach Anzeige der Aufforderung im Display des Gerätes ("Atemprobe abgeben") möglich. Die Abgabe einer Atemprobe außerhalb dieses vorgegebenen Zeitfensters ist nicht möglich und führt zu einem entsprechenden Abbruch der Einzelmessung, was vom Messgerät angezeigt und im Messprotokollausdruck auch ausgedruckt wird ("Atemprobe unzulässig"). Das Messprotokoll zeigt neben der Serien-Nummer des Gerätes, der verwendeten Software (beim Alcotest® 9510 DE zusätzlich die Konfigurations-Version), der bereits erwähnten Eichfrist und dem Messdatum auch die genauen Messzeiten der beiden Einzelproben an. Ferner sind aus dem Messprotokoll die vor Beginn der Messung vom Messbeamten eingegeben Personendaten des Probanden ersichtlich. Hierbei sind das angegebene Geburtsdatum und das eingetragene Geschlecht des Probanden von besonderem Interesse. Die für beide Atemproben geforderte Mindestmenge für das Atemvolumen ist nämlich alters- und geschlechtsabhängig vorgegeben. Unterschreitet das Volumen der abgegebenen Atemprobe das so vorgegebene Atem...