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§ 2 Medizinische Aspekte

Dr. med. Daniela Bellmann, Dr.-Ing. Steffen Brückner
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A. Morphologische Bildgutachten

[Autor] Bellmann/Brückner

I. Einleitung

 

Rz. 1

Neben der Identifizierung einer Person anhand eines Gesichtervergleichs stehen noch viele weitere Identifikationsverfahren zur Verfügung, wie die Fingerbilderkennung, Iriserkennung, Spracherkennung u.a.[1] Da neben dem Fingerabdruck das Gesicht zu den am besten zugänglichen Merkmalen eines Menschen gehört, besitzt es im forensischen Bereich eine große Relevanz, nicht zuletzt deshalb, da infolge der zunehmenden Videoüberwachung des öffentlichen Raumes auch mehr und mehr Bildmaterial zur Verfügung steht. Bei Gesetzesverstößen kann auf diese Aufzeichnungen zurückgegriffen werden, um die Identität bzw. Nichtidentität zwischen dem oder den Tätern und den vermuteten Personen zu überprüfen.

[1] Behrens M, Roth R, (eds) (2001), Biometrische Identifikation, Friedr. Vieweg & Sohn, Braunschweig Wiesbaden.

II. Allgemeine Grundlagen

1. Identifizieren und Wiedererkennen

 

Rz. 2

Nach Knussmann[2] lässt sich eine Personenidentität im Rahmen einer forensischen Sachverhaltserforschung grds. auf der Grundlage zweier Prozesse nachweisen:

1. dem Wiedererkennen und
2. dem Vergleich zweier Abbilder (Identifizierung).

Beide Prozesse besitzen ein gemeinsames Ziel – die Zuordnung einer Person zu einer bestimmten Identität. Aus diesem Grund werden beide als Begriffe im täglichen Gebrauch häufig synonym verwandt, stehen jedoch streng genommen für völlig gegensätzliche Prozesse.

[2] Knussmann R (1983), Die vergleichende morphologische Analyse als Identitätsnachweis, StV 1983, 127 – 129.

a) Wiedererkennen

 

Rz. 3

Das Wiedererkennen von Personen ist ein Vorgang, der jeden Tag vielfach vonstattengeht, ohne dass der Einzelne sich dessen bewusst wird. Hier steht nicht die gerichtete und analytische, sondern die ganzheitliche Wahrnehmung im Vordergrund. Ein Vergleichen von einzelnen Merkmalen entfällt dabei vollkommen.[3] Wiedererkennen setzt einen gewissen Gra...

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