Rz. 28
Speziell bei der Besetzung von Führungspositionen und zur Suche von Fachkräften ist die Direktansprache von potenziellen Mitarbeitern, die in einem anderen Unternehmen beschäftigt sind, ein wichtiger Weg zur Personalbeschaffung. Diese Direktansprache nennt man Headhunting. In der Praxis werden Personalberater (Headhunter) mit dieser Suche nach geeigneten Mitarbeitern beauftragt. Zu beachten ist, dass die Abwerbung nur innerhalb gewisser Schranken zulässig ist. Werden diese Schranken, etwa durch den Einsatz unzulässiger Mittel und/oder zu einem unlauteren Zweck, überschritten, drohen Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche (vgl. hierzu im Einzelnen § 21 Rdn 82 ff.). Beim Abschluss von Verträgen mit Headhuntern sollte mindestens auf folgende Punkte geachtet werden:
Rz. 29
Checkliste: Headhuntervereinbarungen
□ | Erstellung eines detaillierten Exposes mit Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil |
□ | Honorar (üblich sind ca. 30 % der ersten Gesamtjahresbezüge mit Mindest- und Höchsthonorar) |
□ | Fälligkeit und Raten (z.B. drei monatliche Raten ab Auftragserteilung oder Raten in Abhängigkeit von der Auftragserfüllung) |
□ | Nebenkosten |
□ | Rabatte bei bestimmten Umsätzen |
□ | Zeitrahmen und eventuelle Rücktrittsrechte mit Auswirkungen auf das Honorar |
□ | Wettbewerbs- bzw. Abwerbungsverbote |
□ | Liste der Zielunternehmen |
□ | Nachbesetzungsgarantie bei Ausscheiden eines vermittelten Kandidaten innerhalb eines definierten Zeitraumes |
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