Rz. 12
Die Fahrerlaubnisverordnung (siehe Anhang Rdn 3) enthält folgende Regelungstatbestände:
▪ | Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr (§§ 1 bis 3) |
▪ | Allgemeine Regelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen (§§ 4 bis 6a) |
▪ | Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§§ 7 bis 20) |
▪ | Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis (§§ 21 bis 25b) |
▪ | Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen (§§ 26 bis 27) |
▪ | Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (§§ 28 bis 31) |
▪ | Fahrerlaubnis auf Probe (§§ 32 bis 39) |
▪ | Fahreignungs-Bewertungssystem (§§ 40 bis 45) |
▪ | Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen (§§ 46 bis 47) |
▪ | Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen und Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen (§ 48) |
▪ | Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (§§ 48a bis 48b) |
▪ | Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister (§§ 49 bis 58) |
▪ | Fahreignungsregister (§§ 59 bis 64) |
▪ | Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben (§§ 65 bis 72) |
▪ | Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 73 bis 78) |
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