Rz. 12

Die Fahrerlaubnisverordnung (siehe Anhang Rdn 3) enthält folgende Regelungstatbestände:

Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr (§§ 1 bis 3)
Allgemeine Regelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen (§§ 4 bis 6a)
Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§§ 7 bis 20)
Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis (§§ 21 bis 25b)
Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen (§§ 26 bis 27)
Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (§§ 28 bis 31)
Fahrerlaubnis auf Probe (§§ 32 bis 39)
Fahreignungs-Bewertungssystem (§§ 40 bis 45)
Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen (§§ 46 bis 47)
Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen und Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen (§ 48)
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (§§ 48a bis 48b)
Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister (§§ 49 bis 58)
Fahreignungsregister (§§ 59 bis 64)
Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben (§§ 65 bis 72)
Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 73 bis 78)

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