Rz. 37

Hatte der Erblasser einen oder auch mehrere private Computer (Laptop/Notebook), externe Massenspeicher (Festplatten) etc., sollte geprüft werden, ob diese Geräte betriebsbereit sind und in die Inhalte eingesehen werden kann. Oft besteht ein Password-Schutz, der nicht zu umgehen ist. Sollte eine Einsichtnahme ohne große Schwierigkeiten möglich sein, empfiehlt es sich, die Inhalte der Geräte sorgfältig zu prüfen. Möglicherweise findet sich hier Schriftverkehr des Erblassers, der Rückschlüsse auf mögliche Erben zulässt oder es finden sich Hinweise auf noch nicht erkannten Regelungsbedarf. Unter Umständen hat der Erblasser auch am Internetbanking teilgenommen und es finden sich Hinweise auf Kontoverbindungen. Bevor die Geräte für den Nachlass verwertet werden, ist es zwingend erforderlich, evtl. Daten des Erblassers dauerhaft zu löschen. Im Zweifel sollte hier der Datenschutz über dem Verwertungsinteresse stehen.

 

Rz. 38

Smartphones lösen die bislang üblichen Mobiltelefone immer mehr ab. Ein Smartphone ist ein Mobiltelefon (umgangssprachlich "Handy"), das mehr Computer-Funktionalität als ein herkömmliches Mobiltelefon zur Verfügung stellt und viele Funktionen von Computern mit der eines Mobiltelefons verbindet (Medienabspielgerät, Digital- und Videokamera, berührungsempfindlicher Bildschirm, GPS-Navigationsgerät etc.) Die Internet-Anbindung funktioniert durch eine mobile Breitbandverbindung über den Mobilfunkanbieter oder per WLAN. Ein wichtiges Merkmal ist auch, dass der Nutzer Zusatzprogramme (Apps) installieren kann, die es mittlerweile für eine große Vielfalt von Anwendungszwecken gibt.

(Weiteres siehe auch unter § 3 Rdn 109 ff. "Digitaler Nachlass".)

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