Rz. 15
Bei Übernahme des Mandats sollte der Geschädigte nicht nur auf seine Schadenminderungspflicht hingewiesen werden, ihm sollte auch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ausführungen empfohlen werden,
▪ | einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen, |
▪ | nach Möglichkeit auf einen Mietwagen zu verzichten und |
▪ | Nutzungsentschädigung in Anspruch zu nehmen, |
▪ | eine Werkstatt seines Vertrauens zu beauftragen. |
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