Rz. 15

Bei Übernahme des Mandats sollte der Geschädigte nicht nur auf seine Schadenminderungspflicht hingewiesen werden, ihm sollte auch unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ausführungen empfohlen werden,

einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu beauftragen,
nach Möglichkeit auf einen Mietwagen zu verzichten und
Nutzungsentschädigung in Anspruch zu nehmen,
eine Werkstatt seines Vertrauens zu beauftragen.

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