Karl-Hermann Zoll, Dr. iur. Frank Fad
Rz. 1224
Die Angabe der festgestellten Haftungsquote kann in Brüchen oder Prozentzahlen erfolgen. Zur Herstellung einer gewissen Rechtssicherheit sind Quotentabellen nützliche Hilfsmittel, entbinden jedoch nicht von der konkreten Würdigung und Gewichtung der Abwägungsfaktoren im Einzelfall. Sie dienen dem legitimen Bemühen um Gleichmäßigkeit und Überschaubarkeit der Rechtsprechung zur Schadensverteilung, indem sie unter Bezug auf gesammelte Entscheidungen versuchen, Tendenzen herauszuarbeiten. Hier können Richtlinien und Anhaltspunkte für den konkreten Streitfall gewonnen werden. Außerdem fördern sie die außergerichtliche Schadensregulierung, indem sie einen schnellen Überblick über die Rechtsprechung gewähren.
Rz. 1225
Abwägungshilfen bieten neben den durch die Rechtsprechung entschiedenen Fälle folgende Veröffentlichungen:
Bärnhof, Probleme bei Verkehrsunfällen zwischen Überholern und Linksabbiegern nach § 5 Abs. 7 S. 1 StVO, VersR 1996, 948; Berger, Mitverursachung und Mitverschulden, VersR 1987, 542; Berr, Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, ZAP 2000, Fach 9; ders., Unfälle mit parkenden Fahrzeugen, DAR 1993, 418 ff.; Blumberg, Verkehrsunfälle zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrern, NZV 1994, 249; Böhm, Rechtsprechungsübersicht zur Haftungsverteilung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen des Vorfahrtsberechtigten bei einzelnen Fallkonstellationen, DAR 1988, 33; Brüseken/Krumbholz/Thiermann, Typische Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen (Münchener Quotentabelle), NZV 2000, 441 ff.; Bursch/Jordan, Typische Verkehrsunfälle und Schadensverteilung, VersR 1985, 512; Filthaut, Die neue Rechtsprechung zur Schadenshaftung des Omnibusunternehmers und -fahrers, NZV 1995, 304, NZV 1997, 294; NZV 2013, 68; Freymann, Parkplatzunfall: Wer steht, gewinnt!, DAR 2013, 73; Greger, Aufgeschoben ist nicht aufgefahren – Haftungsfragen beim Serienunfall, NZV 1989, 58; ders., Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl. § 22 Rn 156 ff.; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 13. Aufl. 2013; Heß/Burmann, Haftung bei Unfällen mit Tieren im Verkehr, NJW-Spezial 2005, 543; Himmelreich/Halm/Staab, Handbuch der Kfz-Schadensregulierung, 2. Aufl., Kapitel 6; Kirchhoff, Der Verkehrsunfall im Zivilprozess – zur Abwägung von Verursachungs- und Verschuldensbeiträgen, MDR 1998, 12; ders., Der Verkehrsunfall im Zivilprozess – Grundlagen und Systematik der Haftungsverteilung, DRiZ 2004, 148; Klenk, Sonder- und Wegerechte bei der Begleitfahrt des Notarzteinsatzfahrzeuges? – Nicht die Regel sondern eine Ausnahme, NZV 2010, 593; Kuhn, Schadensverteilung bei Verkehrsunfällen, 8. Aufl. 2013; Martis, Mitverursachung und Mitverschulden beim Straßenverkehrsunfall mit einzelnen Haftungsquoten, JA 1997, 141; Nugel, Haftungsquote und Anscheinsbeweis beim Verkehrsunfall mit zwei Kraftfahrzeugen, NJW 2013, 193; ders., Die Quotenbildung beim Verkehrsunfall und der Anscheinsbeweis, DAR 2008, 548; von Pentz, Neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Anscheinsbeweis im Verkehrsrecht, zfs 2012, 64, 124; Rebler, Die Haftung bei Verkehrsunfällen mit Tieren, MDR 2012, 1204; Schauseil, Die Abwägung der Verursachungsbeiträge nach einem Kfz-Unfall, MDR 2008, 360; Scheidler, Verkehrsunfälle auf Parkplätzen, DAR 2012, 313; Schirmer, Mithaftung im Straßenverkehr, AnwBl 1987, 457; Splitter, Zur Haftungsverteilung bei Verkehrsunfällen auf Parkplätzen, zfs 2000, 236; Steffen, Über den Sinn und Unsinn von Quotentabellen zur Haftung für Verkehrsunfälle nach § 17 StVG, zfs 2012, 184; Weber, Zusammenstoß eines Kraftfahrzeuges mit der Eisenbahn: Abwägung nach § 17 StVG oder nach § 13 HaftpflG, DAR 1984, 65.