Rz. 452

Die Zuschauer eines Baseballspiels sind durch Fangnetze vor Querschlägern zu schützen. Die Fangnetze müssen nach dem Europäischen Baseballverband, dessen Regelwerk die Verkehrserwartung prägen kann (Rdn 282), eine Mindesthöhe von 5,5 m haben.[1301]

[1301] OLG Koblenz, Urt. v. 17.10.2000 – 3 U 300/00, NJW-RR 2001, 526, 527; im konkreten Fall hatte das Fangnetz eine Höhe von 14 m; gleichwohl wurde ein Zuschauer durch einen beim Schlagen nach oben entwichenen Ball getroffen; das OLG verneinte eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, da sich ein atypisches Risiko verwirklicht habe.

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