Rz. 179

Die Arbeitsagentur ist kein SVT,[104] aber als Sozialleistungsträger ihm vielfach angenähert (vgl. § 116 Abs. 10 SGB X), auch wenn einige Leistungsbereiche eher der Sozialhilfe nahestehen (z.B. ALG II).

[104] Dazu ausführlich Jahnke, Der Verdienstausfall im Schadenersatzrecht, 4. Aufl. 2015, § 2 Rn 603 ff., § 4 Rn 527 ff. 608.

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