Rz. 340
Einem schuldfähigen, nicht jedoch einem deliktsunfähigen, Kind kann das Mitverschulden eines Aufsichtspflichtigen über die Haftungseinheit zuzurechnen sein.[299] Die Deliktsfähigkeit orientiert sich an § 828 BGB und beginnt mit dem 7. bzw. ab 10. Lebensjahr.
Rz. 341
Die Grundsätze der Haftungseinheit kommen u.a. zur Anwendung, wenn das haftungsrelevante Verhalten mehrerer Schädiger aus Gründen der besonderen Fallgestaltung faktisch im Wesentlichen zu ein und demselben Schadenbeitrag verschmilzt oder überlappt, bevor dieser Beitrag mit der vom Geschädigten gesetzten Kausalkette zusammentrifft und dort zum Schaden führt.[300]
Rz. 342
Auch der Geschädigte selbst kann mit einem Schädiger in einer Einheit stehen.[301]
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