Rz. 120

Der Anspruch steht dem unmittelbar Geschädigten (und im Wege der Erbfolge dessen Erben) zu.

 

Rz. 121

Ein isoliertes Angehörigenschmerzensgeld kennt das deutsche Schadenersatzrecht nicht. An seiner Stelle wurde m.W.v. 23.7.2017 (Primärschaden = Unfalltag) ein Hinterbliebenengeld eingeführt (siehe Rdn 107 ff.).

 

Rz. 122

Zum Schockschaden siehe Rdn 44.

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