Rz. 620
Hinweis
Siehe Rdn 500 ff.
Rz. 621
Den Anspruchsberechtigten treffen im Rahmen der Schadenabwicklung originäre Aufklärungs- und Hinweispflichten, u.a. zu Anträgen, Drittleistungen und Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit.
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