Rz. 620

 

Hinweis

Siehe Rdn 500 ff.

 

Rz. 621

Den Anspruchsberechtigten treffen im Rahmen der Schadenabwicklung originäre Aufklärungs- und Hinweispflichten, u.a. zu Anträgen, Drittleistungen und Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit.

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