Rz. 87

Das Zessionssystem ist nicht einheitlich gestaltet, sondern ist mit vielen Besonderheiten (u.a. in Abhängigkeit vom Schadenzeitpunkt, dem Zeitpunkt des Forderungsüberganges, der Person des Anspruchsberechtigten, aber auch der Person des Schädigers und der Haftung) versehen:[63]

 

Rz. 88

Der Forderungsübergang erfolgt zu verschiedenen Zeitpunkten in unterschiedlicher Art und Weise und nicht in gleichmäßigen Umfang, ferner teilweise verbunden mit ungleicher Bevorzugung des unmittelbar Geschädigten oder anderer Drittleistungsträger.
 

Rz. 89

Zum Teil wechselt die Forderung automatisch. Manchmal sind auch Aktivitäten des unmittelbar Verletzten (Abtretung) oder Drittleistungsträgers (wie Zahlung von Lohn) gefragt.
[63] Ausführlich Jahnke/Burmann-Jahnke/Burmann, Handbuch Personenschadensrecht, 2. Aufl. 2022, Kap. 6 Rn 5568 ff. m.w.H.

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