Rz. 1319
Die Sicherstellung der Altersrentenbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist dem RVT (aus fürsorgerischen Gründen[1350]) alleinzuständig[1351] und allumfassend[1352] treuhänderisch überantwortet. Der RVT ist zur Durchsetzung des Anspruchs nach § 119 SGB X allein aktivlegitimiert und fordert aufgrund eigenverantwortlicher Einschätzung diejenigen Beiträge ein, die nach seiner Auffassung auch ohne das Unfallgeschehen auf das Rentenbeitragskonto geflossen wären. Eine (Rück-)Abtretung der Forderung an den unmittelbar Verletzten, damit dieser sich selbst um den Beitragsregress kümmert (z.B. weil der RVT dessen Einschätzung von Kausalität bzw. Haftung nicht teilt), ist unwirksam.[1353]
Rz. 1320
Das LG Kiel[1354] fasst die beim Rentenversicherer zu berücksichtigenden Aspekte zutreffend wie folgt zusammen:
Zitat
1. | Ist der Geschädigte zum Zeitpunkt des Schadensereignisses noch nicht rentenversicherungspflichtig, gehen die Schadensersatzansprüche des Geschädigten nicht bereits am Unfalltag, sondern erst mit der Begründung der Mitgliedschaft des Geschädigten in der Rentenversicherung auf den RVT über. Bei einem Geschädigten, der erst später pflichtversichert wird, erfolgt der Übergang des Anspruchs auf Ersatz von Beiträgen zur Rentenversicherung gemäß § 119 I 1 SGB X erst mit der Zahlung des ersten Pflichtbeitrages. |
2. | Der RVT übernimmt die Schadensersatzforderung gemäß §§ 404, 412 BGB in demjenigen Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des gesetzlichen Forderungsübergangs befindet. Hat zum Zeitpunkt des Forderungsübergangs der Lauf der Verjährungsfrist begonnen, übernimmt der RVT den übergegangenen Schadensersatzanspruch mit der bereits begonnenen, laufenden Verjährung. Ist die Verjährung im Zeitpunkt des Forderungsübergangs durch Verhandlungen gehemmt, endet der Hemmungstatbestand mit Übergang auf den RVT, sofern er selbst keine Verhandlungen mit dem Schadensersatzpflichtigen führt. Wurde der Lauf der Verjährung bereits vor dem Forderungsübergang durch Kenntniserlangung des Geschädigten in Gang gesetzt, geht die Forderung in diesem Zustand auf den RVT über.“ |
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