Rz. 52
Muster 2.5: Vergütungsvorschussrechnung
Muster 2.5: Vergütungsvorschussrechnung
_________________________ Auftraggeber
_________________________ (Anschrift)
_________________________
Unser Zeichen: _________________________ Bitte immer angeben
Verkehrsordnungswidrigkeit vom _________________________
_________________________ (Anrede),
die Kosten meiner Inanspruchnahme erlaube ich mir vorläufig vorschussweise wie folgt zu berechnen:
Die Vergütungsrechnung
– Vorschussrechnung, §§ 1, 9 RVG 1 –
Name des Mandanten _________________________
wegen Verkehrsordnungswidrigkeit vom _________________________
Rechnungsnummer: _________________________
Leistungszeitraum: _________________________
Steuernummer: _________________________
Grundgebühr gem. Nr. 5100 VV RVG | 100,00 EUR |
Verfahrensgebühr gem. Nr. 5103 VV RVG | 160,00 EUR |
Verfahrensgebühr gem. Nr. 5115 VV RVG | 160,00 EUR |
Entgelt für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
Auslagenpauschale für Aktenübersendung2 | 12,00 EUR |
Zwischensumme (netto) | 452,00 EUR |
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG | 85,88 EUR |
Gesamtbetrag | 537,88 EUR |
Ich darf Sie höflich auffordern, den Rechnungsbetrag bei Gelegenheit, jedoch bis spätestens zum _________________________ auf mein o.a. Kanzleikonto anzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
(Rechtsanwalt)
Rz. 53
Erläuterungen der Fußnoten in Muster 2.5
Fußnote 1
Gemäß § 9 RVG kann der Rechtsanwalt für die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Vergütungsvorschussrechnung sollte als solche auch kenntlich gemacht werden, um spätere Missverständnisse mit dem Rechtsschutzversicherer zu vermeiden. Dem Rechtsschutzversicherer wird aufgezeigt, dass es sich hier nur um die vorläufige Rechtsanwaltsvergütung handelt, die gegenwärtig vorschussweise in Ansatz gebracht wird. Die Ermessensausübung gem. § 14 Abs. 1 RVG bleibt der Endabrechnung vorbehalten.
Rz. 54
Hinweis
Die voraussichtlich entstehenden Gebühren können jeweils in Höhe der Mittelgebühr geltend gemacht werden. Ausführungen hierzu finden sich im Formularbuch Samimi, AnwaltFormulare Rechtsschutzversicherung, 4. Aufl., § 7 Rn 22.
Rz. 55
Fußnote 2
Für die Übersendung der Akten nach Akteneinsichtsantrag stellen Behörden und Gerichte eine Aktenversendungspauschale in Höhe von 12 EUR in Rechnung. Diese Position unterliegt der Umsatzsteuerpflicht (vgl. BGH Urt. v. 6.4.2011 – IV ZR 232/08, zfs 2011, 402).
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