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Als Singleversicherung bezeichnet man einen nur für eine Versicherungsspate abgeschlossenen Vertrag. Dagegen werden bei Multiriskpolicen Verträge unterschiedlicher Versicherungsbereiche zusammengefasst, z.B. Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung. Der Bestandteil der jeweiligen Sparte ist für sich genommen selbstständig und entspricht der Singleversicherung. Die einfachere Verwaltung wird üblicherweise im Tarif berücksichtigt. Singleversicherungen können den Schutz für mehrere Personen umfassen und werden auch als Familienversicherung, Kinderversicherung oder Seniorenversicherung angeboten, häufig mit besonderen Bedingungen oder Leistungsverbesserungen für die entsprechende Zielgruppe.

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