Vorsorgevollmacht
mit Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung
Nach eingehender Beratung über die mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht verbundenen Risiken
bevollmächtige ich, _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft: _________________________,
im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und in Kenntnis der Tragweite meiner Anordnungen zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung gemäß §§ 1814 Abs. 1 und 2, 185, 164 ff. BGB
Herrn Rechtsanwalt/Frau Rechtsanwältin _________________________
geb. am _________________________ in _________________________
kanzleiansässig _________________________
– nachstehend Bevollmächtigter genannt –
mich in allen meinen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten, soweit eine Stellvertretung gesetzlich zulässig ist, gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten und meine Rechte zu wahren. Seine Rechtshandlungen sollen dieselbe Wirksamkeit haben, wie wenn ich sie selbst ausführen würde.
Das Innenverhältnis dieser Vollmacht ist in gesonderten, dieser Vollmacht zugrunde liegenden Verträgen geregelt.
Einschränkungen der Vollmacht
Ein Widerruf dieser Vollmacht durch den Bevollmächtigten gegenüber dem Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigten ist nicht möglich. Auch ist der Bevollmächtigte nicht berechtigt, die dieser Vollmacht zugrunde liegenden Verträge zu kündigen.
Diese Vollmacht, die dem Bevollmächtigten weitgehende und umfassende Befugnisse einräumt, berechtigt diesen, ohne dass die nachfolgende, nur beispielhafte Aufzählung eine Einschränkung bewirkt, insbesondere bei:
Vermögensangelegenheiten
Zur Verwaltung meines gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögens.
Zur Geltendmachung von Ansprüchen und Rechten jeder Art, beim Rechts- und Vermögenserwerb, beim Inkasso.
Zur Verfügung über Rechte und Vermögen jeder Art, auch über meinen Grundbesitz und über meine Konten, Depots und Schließfächer bei Banken und Sparkassen.
Zur Inanspruchnahme von Krediten und zum Eingehen von Verbindlichkeiten in beliebiger Art und Höhe, einschließlich einer Zwangsvollstreckungsunterwerfung.
Dingliche Rechte jeder Art an Grundstücken (Hypotheken, Grundschulden, Reallasten usw.) sowie an anderen Gegenständen zu bestellen, zu kündigen und aufzugeben.
Zur Ausübung von Gesellschafterrechten, insbesondere zur Teilnahme an Veranstaltungen und zur Stimmrechtsausübung.
Zur Vertretung gegenüber Eigentümergemeinschaften und deren Verwaltern, insbesondere zur Teilnahme an Eigentümerversammlungen und zur Stimmrechtsausübung.
Verfügungen von Todes wegen anzuerkennen oder anzufechten, Erbschaften anzunehmen oder auszuschlagen, mich als Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmer, Schenker oder Beschenkten in jeder Weise, auch bei Vermögens- und Gemeinschaftsauseinandersetzungen, zu vertreten und Erklärungen für mich abzugeben und alles zu tun, was zur vollständigen Regelung von Nachlässen und zu deren Teilung notwendig ist.
Verträge, Erklärungen, Anträge
Verträge jeglicher Art unter beliebigen Bedingungen abzuschließen sowie Vergleiche jeder Art einzugehen.
Vereinbarungen mit Kliniken, Alters- und/oder Pflegeheimen abzuschließen und zum Zwecke hierfür Sicherungshypotheken auch für den Sozialhilfeträger zu bestellen.
Erklärungen jeder Art (Einwilligungen, Anfechtungen, Kündigungen, Austritte, Rücktritte, Widerrufe, Verzichte etc.) abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere auch die Kündigung von Wohnraummietverträgen zu erklären und/oder entgegenzunehmen.
Zur Vertretung in Renten-, Versorgungs-, Beihilfe-, Steuer-, Pflegeversicherungs-, Versicherungs- und sonstigen Angelegenheiten und bei der Beantragung von Leistungen jeder Art wie Renten, Versorgungsbezüge, Pflegeversicherungsleistungen, Grundsicherung oder Sozialhilfe.
Zu geschäftsähnlichen Handlungen (Mahnungen, Fristsetzungen, Anträgen, Mitteilungen etc.) und zu allen Verfahrenshandlungen.
Rechtsstreitigkeiten für mich als Kläger oder Beklagter durch alle Rechtszüge zu führen und hierbei die Rechte eines Prozessbevollmächtigten im vollem Umfange des § 81 ZPO auszuüben, Bevollmächtigte zu bestellen, Vergleiche abzuschließen, Verzichte zu erklären und Ansprüche anzuerkennen, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, einstweilige Verfügungen und Arreste zu erwirken und mich in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren als Gläubiger oder Schuldner, Kläger oder Beklagter oder in jeder sonst wie in Frage kommenden Eigenschaft zu vertreten.
Diese Vollmacht erstreckt sich auch auf meine Vertretung gegenüber Gerichten, Behörden, öffentlichen Registern und Amtspersonen sowie gegenüber allen natürlichen und juristischen Personen.
Persönliche Angelegenheiten
Jederzeit die Herausgabe meiner Person von jedem zu verlangen, der mich meinem Bevollmächtigten gegenüber widerrechtlich vorenthält.
Meinen Umgang auch mit Wirkung für un...