(1) 1Im Seebetrieb werden Delegierte nicht gewählt. 2Die §§ 54 bis 73 sind auf den Seebetrieb nicht anzuwenden.

 

(2) Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Seebetriebs nehmen an der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer unmittelbar teil.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge