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Die Gläubigervertretung im Insolvenzverfahren steht unter der Prämisse, dass man es auf der anderen Seite häufig mit kompetenten und erfahrenen Insolvenzverwaltern zu tun hat, denen es vor allem darum geht, die Masse zusammenzuhalten bzw. zu erhöhen. Insolvenzverwalter scheuen den – auch gerichtlichen – Streit nicht, da sie zumeist selbst Anwälte sind und auch an der gerichtlichen Auseinandersetzung verdienen. Dem Mandanten sollte also verdeutlicht werden, dass Insolvenzverwalter bei größeren Streitsummen hartnäckige Gegner sein können, während sie bei kleinen Beträgen oft schnell einigungsbereit sind.

Aufgrund der Degression der RVG-Gebühren rechnet sich die Beauftragung eines Anwalts zur Forderungsanmeldung oft nicht. Geht man von einer durchschnittlichen Quote von 5 % aus, entsprechen die Kosten für die Anmeldung bei einer Forderung bis etwa 3.000 EUR dem zu erwartenden Erlös. Diese Grenze liegt, wenn wegen weiterer Korrespondenz eine 1,0-Gebühr anfällt, sogar bei rd. 16.000 EUR. Hierauf muss der Mandant bei Annahme des Mandats aufmerksam gemacht werden, da er vor offensichtlichen Vermögensschäden zu schützen ist. Hier bietet sich daher die Abrechnung nach Zeitaufwand oder auf Pauschalbasis besonders an.

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