Rz. 98

Der Bedarf bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Es gilt der Halbteilungsgrundsatz. Das bedarfsbestimmende Einkommen des M beträgt 2.000 EUR, das bedarfsbestimmende Einkommen der F beträgt 1.000 EUR. Der Gesamtbedarf von M und F beläuft sich somit auf 3.000 EUR (2.000 + 1.000 EUR).

Bei diesen Renteneinkünften ist kein Erwerbsbonus zu berücksichtigen.

Der Halbanteil und damit der Einzelbedarf beträgt somit 1.500 EUR.

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