Rz. 78

F kann ihren ermittelten Bedarf von 1.925 EUR in Höhe von 970 EUR durch Eigeneinkommen decken. Weiteres, nicht eheprägendes Einkommen ist nicht hinzugekommen.

Es verbleibt somit ein ungedeckter Bedarf in Höhe von 955 EUR (1.925 – 970 EUR).

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