Rz. 74

Muster 20.2: Internationaler Handelsvertretervertrag

 

Muster 20.2: Internationaler Handelsvertretervertrag

Es werden lediglich die Regelungen behandelt, bei denen Änderungen gegenüber dem bereits oben stehenden Muster zum Handelsvertretervertrag (vgl. Rdn 67) bestehen:

§ 6 Berechnung und Fälligkeit der Provision; Entfall oder Reduktion

1. Die Provision ist in der Währung zu zahlen, in der die Zahlung vom Abnehmer geleistet ist. Zahlt der Abnehmer nicht in EUR, dann ist der für den Unternehmer von der Bank bei dem Umtausch festgesetzte Umtauschkurs maßgeblich.
2. Die Provision errechnet sich nach dem Nettoverkaufspreis bzw. dem Nettoauftragswert ausschließlich Mehrwertsteuer abzüglich etwaiger Rabatte, ausgenommen Barzahlungsrabatte. Nebenkosten wie Fracht, Rollgeld, Verpackung, Versicherungsspesen, Zölle, Steuern, sonstige Abgaben und Beiträge, Montagekosten, Kosten für Inbetriebsetzung und Kosten für ähnliche Leistungen, die im Wesentlichen aus Arbeitsaufwand bestehen, kommen in Abzug, auch wenn sie nicht gesondert in Rechnung gestellt sind. In Abzug kommen auch Preiserhöhungen aufgrund eines Preisvorbehaltes.
3. Zu der Provision erhält der Handelsvertreter die darauf entfallende Mehrwertsteuer, wenn und soweit er selbst mehrwertsteuerpflichtig und damit zum besonderen Ausweis der Mehrwertsteuer in einer Rechnung verpflichtet ist. Auf Verlangen des Unternehmers hat der Handelsvertreter hierüber einen entsprechenden Nachweis zu führen.
4. Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision nach Eingang der Zahlung des Abnehmers und nach Maßgabe des eingegangenen Betrages. Für die Fälligkeit der Provision gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5. Alle dem Handelsvertreter durch seine Tätigkeit entstehenden Kosten, seien es solche im Zusammenhang mit einem einzelnen Geschäft, seien es allgemeine Kosten, gelten durch die Provisionen, die der Handelsvertreter nach den vorstehenden Bestimmungen zu beanspruchen hat, als abgegolten.

§ 13 Gerichtsstand/Rechtswahl

1. Gerichtsstand für etwaige Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Unternehmers. Dieser ist jedoch auch befugt, das Gericht am Sitz des Handelsvertreters anzurufen.
2. Das Vertragsverhältnis untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der deutsche Text dieses Vertrages ist der Originaltext.

(Alternativ:)

Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht kann auch über die Gültigkeit dieses Schiedsvertrages bindend entscheiden.

(neu:)

§ 14 Schadensersatz/Handelsvertreterausgleich

Die Geltendmachung von Ansprüchen nach § 89b HGB oder eines sonstigen Schadensersatzes bei ordnungsgemäßer Beendigung dieses Vertrages ist ausgeschlossen.

§ 15 Sonstige Vereinbarungen

(wie § 14 Muster Rdn 67)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?